Ratgeber

Unterlagen für den Hausverkauf beim Notar: die vollständige Checkliste

Welche Unterlagen Sie für die notarielle Beurkundung beim Hausverkauf brauchen: Grundbuchauszug, Ausweise, Energieausweis, WEG-Dokumente und mehr.

Ein Haus oder eine Wohnung in Deutschland wechselt erst dann rechtsgültig den Eigentümer, wenn der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Damit der Notartermin reibungslos läuft und sich nicht verzögert, müssen die richtigen Unterlagen vollständig vorliegen. Wir begleiten seit über 60 Jahren Eigentümerinnen und Eigentümer in Düsseldorf und Nordrhein-Westfalen beim Verkauf und wissen, welche Dokumente der Notar wirklich benötigt. Dieser Ratgeber führt Sie ruhig und nachvollziehbar durch die komplette Unterlagenliste, erklärt den Ablauf der Beurkundung und die Rolle des Notars und gibt Ihnen eine praktische Checkliste an die Hand.

Warum die notarielle Beurkundung Pflicht ist

Beim Verkauf einer Immobilie gibt es keinen Weg an der Notarin oder dem Notar vorbei. Das Gesetz schreibt für jeden Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, die notarielle Beurkundung vor (§ 311b Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch). Ein Kaufvertrag, der nur mündlich oder privatschriftlich geschlossen wird, ist grundsätzlich nichtig.

Der eigentliche Eigentumsübergang vollzieht sich in zwei Schritten: die sogenannte Auflassung, also die Einigung von Verkäufer und Käufer über den Eigentumswechsel, und die anschließende Eintragung im Grundbuch (§§ 873, 925 BGB). Die Auflassung muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Seiten vor dem Notar erklärt werden. Erst mit der Grundbucheintragung ist der Käufer rechtlich neuer Eigentümer.

Diese Form schützt beide Seiten: Sie sorgt dafür, dass eine so weitreichende Entscheidung wie ein Immobilienverkauf rechtssicher dokumentiert und von einer unabhängigen Stelle geprüft wird. Genau deshalb kommt es auf vollständige Unterlagen an.

Identität und steuerliche Angaben der Parteien

Bevor es um die Immobilie selbst geht, muss der Notar wissen, wer am Vertrag beteiligt ist. Folgende Angaben werden für alle Vertragsparteien benötigt:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass von Käufer und Verkäufer zur Feststellung der Identität.
  • Steuer-Identifikationsnummer aller Beteiligten. Der Notar ist verpflichtet, den Verkauf dem Finanzamt für die Grunderwerbsteuer zu melden.
  • Aktuelle Anschrift, Geburtsdatum und gegebenenfalls Geburtsname jeder Partei.
  • Bei Firmen oder Gesellschaften: ein aktueller Handelsregisterauszug als Vertretungsnachweis.
  • Wenn jemand nicht selbst erscheinen kann: eine notariell beglaubigte Vollmacht der vertretenen Person.

Erscheint eine verheiratete Person, kann der Familienstand für die Eigentumsform eine Rolle spielen. Halten Sie diese Angaben bereit, damit der Notar den Vertrag korrekt aufsetzen kann.

Grundbuch, Objekt und amtliche Lagedokumente

Das Herzstück jeder Beurkundung sind die Unterlagen zur Immobilie selbst. Sie belegen, wem das Objekt gehört und wie es belastet ist:

  • Aktueller Grundbuchauszug: Er weist Eigentümer, Grundschulden, Dienstbarkeiten und sonstige Lasten aus. Der Notar holt ihn in der Regel selbst ein, damit er aktuell ist.
  • Lageplan und Flurkarte (Auszug aus dem Liegenschaftskataster) mit Flurstücksangaben.
  • Grundrisse, Wohn- und Nutzflächenberechnung sowie Baubeschreibung, soweit vorhanden.
  • Bei geerbten Immobilien: ein Erbschein oder Erbnachweis, falls der Verkäufer noch nicht als Eigentümer eingetragen ist.
  • Beim Verkauf eines Erbbaurechts: der Erbbaurechtsvertrag.

Diese Dokumente stellen sicher, dass Lage, Größe und Eigentumsverhältnisse zweifelsfrei beschrieben sind.

Energieausweis, Baulasten und Altlasten

Über die reinen Eigentumsfragen hinaus benötigt der Verkauf weitere Nachweise, die Käufer und Notar über den Zustand und öffentlich-rechtliche Bindungen der Immobilie informieren:

  • Energieausweis: Beim Verkauf eines Wohngebäudes ist ein gültiger Energieausweis vorzulegen. Er informiert über den energetischen Zustand und gehört zu den Pflichtunterlagen im Verkaufsprozess.
  • Baulastenauskunft: Ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis zeigt öffentlich-rechtliche Verpflichtungen wie Abstands-, Stellplatz- oder Zufahrtsbaulasten.
  • Altlasten: Eine Auskunft zu möglichen Boden- oder Gebäudealtlasten kann eingeholt werden, vor allem bei älteren oder gewerblich genutzten Grundstücken.
  • Vorhandene Baugenehmigungen, Bebauungsplan-Auszüge und Modernisierungsnachweise, soweit für die Immobilie relevant.

Solche Unterlagen schaffen Transparenz und beugen späteren Unstimmigkeiten zwischen den Parteien vor.

Bestehende Grundschulden, Löschung und Ablösung

Viele Immobilien sind noch mit einer Grundschuld oder Hypothek belastet, weil ein Darlehen läuft. Damit der Käufer das Objekt lastenfrei erwirbt, müssen diese Belastungen geregelt werden:

  • Übersicht über bestehende Grundschulden oder Hypotheken mit Angabe der finanzierenden Bank, der Darlehensnummer und der Restschuld.
  • Löschungsbewilligung der Bank, wenn eine eingetragene Grundschuld nach Kaufpreiszahlung gelöscht werden soll.
  • Angaben zur Ablösung des Restdarlehens, falls der Kredit mit dem Verkaufserlös zurückgeführt wird.
  • Finanziert der Käufer den Kauf, werden zusätzlich die Grundschuldbestellungsunterlagen seiner Bank benötigt.
  • Bankverbindung des Verkäufers, auf die der Kaufpreis fließen soll.

Der Notar koordiniert diesen Teil sorgfältig, damit alte Lasten gelöscht und neue Sicherheiten korrekt eingetragen werden. Klären Sie die Restschuld frühzeitig mit Ihrer Bank, damit die Löschungsunterlagen rechtzeitig vorliegen.

Eigentumswohnung: Unterlagen bei WEG

Beim Verkauf einer Eigentumswohnung kommen Dokumente der Wohnungseigentümergemeinschaft hinzu, weil der Käufer Teil dieser Gemeinschaft wird. Erfahrungsgemäß brauchen Notar und Käufer:

  • Teilungserklärung mit Aufteilungsplan: Sie regelt, welche Teile Sondereigentum und welche Gemeinschaftseigentum sind, und legt die Miteigentumsanteile fest.
  • Gemeinschaftsordnung: Sie bestimmt die Rechte und Pflichten der Eigentümer untereinander und ist häufig Bestandteil der Teilungserklärung.
  • Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftsplan sowie Angaben zur Höhe des monatlichen Hausgeldes.
  • Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, meist der letzten drei Jahre, mit Beschlüssen zu Instandhaltung, Rücklagen und größeren Maßnahmen.
  • Stand der Instandhaltungsrücklage und Kontaktdaten der Hausverwaltung.

Diese Unterlagen geben dem Käufer ein vollständiges Bild der finanziellen und baulichen Lage der Wohnanlage.

Vermietete Immobilien und der Ablauf des Termins

Ist das Haus oder die Wohnung vermietet, gehen die Mietverhältnisse mit dem Verkauf auf den Käufer über. Der Grundsatz lautet: Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB). Bereiten Sie daher vor:

  • Alle bestehenden Mietverträge samt Nachträgen.
  • Aktuelle Nebenkosten- und Betriebskostenabrechnungen sowie Angaben zur Kaution.
  • Übersicht über die aktuelle Miethöhe und etwaige Mietrückstände.

Der Beurkundungstermin selbst folgt einem festen Ablauf: Der Notar stellt zunächst die Identität der Beteiligten fest, verliest dann den gesamten Kaufvertrag einschließlich der Auflassung und erläutert die rechtlichen Folgen. Sie können Fragen stellen und Änderungen verlangen. Anschließend unterschreiben beide Parteien und der Notar. Nach der Beurkundung veranlasst der Notar die Auflassungsvormerkung, überwacht die Fälligkeitsvoraussetzungen und beantragt nach Kaufpreiszahlung die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Den fertigen Kaufvertragsentwurf erhalten Sie vorab zur Prüfung.

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Häufige Fragen

Wer besorgt die Unterlagen für den Notartermin?

<p>Den aktuellen Grundbuchauszug und teilweise die Baulastenauskunft holt der Notar in der Regel selbst ein. Persönliche Dokumente wie Ausweis und Steuer-Identifikationsnummer bringen die Parteien mit. Objektunterlagen wie Teilungserklärung, Energieausweis, Hausgeldabrechnungen oder Mietverträge stellt der Verkäufer bereit. Als erfahrener Makler bereiten wir diese Verkaufsunterlagen für unsere Mandanten vollständig und sorgfältig vor.</p>

Muss der Kaufvertrag wirklich notariell beurkundet werden?

<p>Ja. Nach § 311b Absatz 1 BGB bedarf jeder Vertrag über die Übertragung von Grundstückseigentum der notariellen Beurkundung. Ein nur mündlich oder privatschriftlich geschlossener Immobilienkaufvertrag ist grundsätzlich nichtig. Die Beurkundung ist gesetzlich vorgeschrieben und kein optionaler Schritt.</p>

Welche Rolle hat der Notar beim Hausverkauf?

<p>Der Notar ist ein neutraler, unabhängiger Amtsträger. Er vertritt nicht eine Partei, sondern betreut Käufer und Verkäufer gleichermaßen, klärt über die rechtlichen Folgen auf und sorgt für eine rechtssichere Abwicklung. Seine Mitwirkung ist gesetzlich erforderlich. Die Wahl des Notars steht den Parteien frei.</p>

Wie aktuell muss der Grundbuchauszug sein?

<p>Für die Beurkundung wird ein aktueller Grundbuchauszug verwendet, der den derzeitigen Stand der Eigentums- und Belastungsverhältnisse abbildet. In der Praxis fordert der Notar ihn kurz vor dem Termin selbst an, damit zwischenzeitliche Änderungen erfasst sind. Einen alten Auszug aus Ihren Unterlagen müssen Sie dafür nicht beschaffen.</p>

Was passiert, wenn noch eine Grundschuld eingetragen ist?

<p>Eine bestehende Grundschuld wird im Rahmen der Kaufabwicklung geregelt. Soll sie gelöscht werden, stellt die finanzierende Bank eine Löschungsbewilligung aus, die der Notar verwendet. Wird das Restdarlehen aus dem Kaufpreis abgelöst, koordiniert der Notar die Zahlung an die Bank. Klären Sie die Restschuld frühzeitig mit Ihrem Kreditinstitut.</p>

Welche zusätzlichen Unterlagen brauche ich bei einer Eigentumswohnung?

<p>Bei einer Eigentumswohnung kommen die Dokumente der Eigentümergemeinschaft hinzu: Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, Gemeinschaftsordnung, die letzten Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftspläne sowie die Protokolle der jüngsten Eigentümerversammlungen. Hilfreich sind außerdem der Stand der Instandhaltungsrücklage und die Kontaktdaten der Hausverwaltung.</p>

Verkaufsunterlagen vollständig vorbereiten

Die richtige Vorbereitung der Unterlagen entscheidet darüber, ob der Notartermin reibungslos verläuft. Als erfahrener Makler in Düsseldorf stellen wir alle Dokumente für Ihren Hausverkauf sorgfältig und vollständig zusammen und begleiten Sie bis zur Beurkundung. Sprechen Sie uns für ein unverbindliches Gespräch an: Kontakt aufnehmen.

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