Ratgeber

Immobilie verkaufen — sicher zum besten Preis

Immobilie verkaufen in Düsseldorf und NRW: Ablauf in klaren Schritten, alle Kosten, Spekulationsfrist, Maklerprovision und Energieausweis erklärt.

Eine Immobilie zu verkaufen ist für die meisten Eigentümer kein alltäglicher Vorgang, sondern eine der größten finanziellen Entscheidungen ihres Lebens. Umso beruhigender ist es zu wissen, wie der Weg im Einzelnen verläuft: von der ersten realistischen Werteinschätzung über die Vermarktung bis zur Beurkundung beim Notar und der Schlüsselübergabe.

Dieser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Ablauf, nennt Ihnen alle Kosten und Steuern offen und zeigt, worauf es ankommt, damit Sie am Ende sicher und zum bestmöglichen Preis verkaufen — in Düsseldorf und ganz Nordrhein-Westfalen.

Der richtige Preis entscheidet über alles

Kein Faktor beeinflusst Ihren Verkaufserfolg so stark wie der Angebotspreis. Wird er zu hoch angesetzt, bleibt die Immobilie am Markt liegen und verliert mit jeder Woche an Anziehungskraft — am Ende wird oft unter Wert verkauft. Ein zu niedriger Preis verschenkt dagegen bares Vermögen.

Ein belastbarer Preis beruht nicht auf einem Bauchgefühl, sondern auf Daten: tatsächlich erzielten Vergleichspreisen, den amtlichen Bodenrichtwerten der Gutachterausschüsse (BORIS NRW) sowie Lage, Zustand, Wohnfläche und energetischem Standard Ihrer Immobilie. Eine fundierte Bewertung ist deshalb immer der erste Schritt — und bei uns für Sie kostenlos und unverbindlich.

Der Verkaufsablauf in sieben Schritten

Ein Immobilienverkauf folgt einem klaren Ablauf. Wer ihn kennt, behält die Kontrolle und vermeidet teure Fehler:

  1. Unterlagen zusammenstellen — Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauunterlagen und Energieausweis bilden die Grundlage.
  2. Realistischen Preis ermitteln — datengestützt statt geschätzt.
  3. Vermarkten — aussagekräftiges Exposé mit guten Fotos und den gesetzlichen Pflichtangaben aus dem Energieausweis.
  4. Besichtigungen und Käuferauswahl — inklusive Prüfung der Finanzierungsbestätigung (Bonität) der Interessenten.
  5. Kaufvertragsentwurf — der Notar erstellt den Vertrag; Verbraucher haben Anspruch auf eine 14-tägige Prüffrist vor der Beurkundung.
  6. Notartermin — Beurkundung des Kaufvertrags und Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch.
  7. Kaufpreiszahlung und Übergabe — nach Zahlung erfolgen Besitzübergang und schließlich die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Realistisch sollten Sie vom Verkaufsstart bis zur Kaufpreiszahlung mit drei bis sechs Monaten rechnen — bei marktgerechtem Preis und guter Lage geht es schneller, bei besonderen Objekten kann es länger dauern.

Diese Unterlagen brauchen Sie

Vollständige Unterlagen schaffen Vertrauen bei Käufern und Banken und beschleunigen den Verkauf spürbar. Für ein Haus oder eine Eigentumswohnung benötigen Sie in der Regel:

  • aktueller Grundbuchauszug und Flurkarte / Lageplan
  • Bauunterlagen, Grundrisse und eine Wohnflächenberechnung
  • gültiger Energieausweis
  • bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnungen
  • Nachweise über Modernisierungen sowie — bei vermieteten Objekten — die Mietverträge

Gern stellen wir für Sie zusammen, welche Dokumente in Ihrem Fall genau erforderlich sind, und beschaffen fehlende Unterlagen.

Was kostet der Verkauf?

Die größte Position ist in der Regel die Maklerprovision. Seit dem 23. Dezember 2020 ist sie beim Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher bundesweit geregelt (§§ 656c, 656d BGB): Beauftragen Sie als Eigentümer den Makler, dürfen die Kosten höchstens zur Hälfte an den Käufer weitergegeben werden — beide Seiten zahlen dann denselben Anteil. In Nordrhein-Westfalen liegt die Gesamtcourtage üblicherweise bei rund 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer, also etwa 3,57 % je Seite. Der Maklervertrag braucht mindestens Textform.

Hinzu kommen Notar- und Grundbuchkosten von zusammen etwa 1,5 bis 2 % des Kaufpreises (§ 311b BGB schreibt die notarielle Beurkundung zwingend vor). Diese trägt üblicherweise der Käufer; als Verkäufer zahlen Sie in der Regel nur die Kosten, die allein in Ihrem Interesse liegen — etwa die Löschung einer noch eingetragenen Grundschuld. Der Energieausweis schlägt nur mit einem kleinen Betrag zu Buche.

Steuern beim Verkauf: die Spekulationsfrist

Ob beim Verkauf Steuern anfallen, hängt vor allem von der Spekulationsfrist ab (§ 23 Einkommensteuergesetz). Liegen zwischen Kauf und Verkauf einer privaten Immobilie mehr als zehn Jahre, ist der Gewinn steuerfrei.

Innerhalb der zehn Jahre bleibt der Verkauf dennoch steuerfrei, wenn Sie die Immobilie selbst bewohnt haben — entweder durchgehend seit der Anschaffung oder im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren. Ist der Gewinn steuerpflichtig, wird er mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert; es handelt sich also nicht um eine eigene Steuerart.

Die Grunderwerbsteuer beträgt in NRW 6,5 % und wird im Kaufvertrag fast immer dem Käufer auferlegt. Wie sich der Verkauf steuerlich genau auswirkt, hängt vom Einzelfall ab — Details dazu klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.

Energieausweis: Pflicht beim Verkauf

Beim Verkauf ist ein gültiger Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben (§ 80 Gebäudeenergiegesetz). Schon in der Immobilienanzeige müssen die wichtigsten Energiekennwerte genannt werden (§ 87 GEG). Bei der Besichtigung legen Sie den Ausweis unaufgefordert vor und händigen ihn dem Käufer spätestens bei Vertragsabschluss aus.

Wer diese Pflichten missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Kümmern Sie sich deshalb frühzeitig um einen gültigen Ausweis — wir sagen Ihnen, welche Variante für Ihre Immobilie die richtige ist.

Mit Makler, privat oder diskret verkaufen?

Ein Verkauf in Eigenregie ist möglich, aber zeitaufwendig und fehleranfällig: Preisfindung, Unterlagen, Pflichtangaben, Besichtigungen, Bonitätsprüfung und Vertragsabwicklung liegen vollständig bei Ihnen. Ein erfahrener Makler nimmt Ihnen all das ab, schützt Sie vor kostspieligen Fehlern und holt durch professionelle Vermarktung in der Regel einen höheren Preis heraus.

Nicht jeder Verkauf gehört ins öffentliche Schaufenster. Auf Wunsch gehen wir auch einen diskreten Weg: Wir sprechen passende Kontakte aus unserem über Jahrzehnte gewachsenen Netzwerk von mehr als 20.000 Adressen gezielt und ohne öffentliches Inserat an. Ob sich so der richtige Käufer findet, lässt sich nicht garantieren — deshalb besprechen wir offen mit Ihnen, wann ein diskreter Verkauf sinnvoll ist und wann die öffentliche Vermarktung den besseren Preis bringt. Zusätzlich sind wir offen für die Zusammenarbeit mit anderen Maklern, um den Kreis möglicher Interessenten zu erweitern. Persönlich betreut werden Sie dabei von Klaudia Jossberger.

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Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Immobilienverkauf?

Vom Verkaufsstart bis zur Kaufpreiszahlung sollten Sie realistisch mit drei bis sechs Monaten rechnen. Bei marktgerechtem Preis und gefragter Lage geht es schneller; bei besonderen Objekten oder zu hohen Preisvorstellungen kann es deutlich länger dauern. Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch nimmt anschließend noch einige Wochen in Anspruch.

Wer zahlt beim Verkauf die Maklerprovision?

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser, die an Verbraucher verkauft werden: Beauftragt der Eigentümer den Makler, darf höchstens die Hälfte der Provision an den Käufer weitergegeben werden (§§ 656c, 656d BGB). In NRW liegt die Gesamtcourtage üblicherweise bei rund 7,14 % inklusive Mehrwertsteuer, also etwa 3,57 % je Seite.

Wann ist der Verkauf steuerfrei?

Der Gewinn aus einem privaten Immobilienverkauf ist steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen (Spekulationsfrist, § 23 EStG). Innerhalb der zehn Jahre bleibt der Verkauf steuerfrei, wenn Sie die Immobilie selbst bewohnt haben — durchgehend seit der Anschaffung oder im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren.

Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?

Wichtig sind unter anderem ein aktueller Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauunterlagen mit Wohnflächenberechnung und ein gültiger Energieausweis. Bei Eigentumswohnungen kommen Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnungen hinzu, bei vermieteten Objekten die Mietverträge.

Brauche ich beim Verkauf einen Energieausweis?

Ja. Beim Verkauf ist ein gültiger Energieausweis Pflicht (§ 80 GEG). Die Energiekennwerte müssen bereits in der Anzeige stehen (§ 87 GEG), bei der Besichtigung legen Sie den Ausweis vor und übergeben ihn dem Käufer spätestens bei Vertragsabschluss. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Was kostet der Notar und wer zahlt ihn?

Notar- und Grundbuchkosten betragen zusammen etwa 1,5 bis 2 % des Kaufpreises. Üblicherweise trägt sie der Käufer, da die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 311b BGB). Als Verkäufer zahlen Sie in der Regel nur Kosten, die allein in Ihrem Interesse liegen, etwa die Löschung einer eingetragenen Grundschuld.

Was ist Ihre Immobilie wert?

Der erste Schritt zu einem erfolgreichen Verkauf ist ein realistischer Preis. Eine erste, datengestützte Einschätzung erhalten Sie bei uns kostenlos und unverbindlich — persönlich und diskret, für Düsseldorf und ganz NRW. Jetzt kostenlose Bewertung anfragen.

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