Ratgeber

Immobilienbewertung verstehen: So wird der Wert Ihrer Immobilie wirklich ermittelt

Immobilienbewertung verständlich erklärt: die drei Verfahren nach ImmoWertV, wertbeeinflussende Faktoren, Online-Schätzung und Verkehrswertgutachten.

Kaum eine Frage bewegt Eigentümer so sehr wie diese: Was ist meine Immobilie heute eigentlich wert? Die Antwort folgt keinem Bauchgefühl, sondern festen Regeln. In Deutschland ist die Wertermittlung gesetzlich geordnet, mit drei anerkannten Verfahren, klaren wertbeeinflussenden Faktoren und amtlichen Datenquellen, die jeder einsehen kann. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen verständlich, wie eine Immobilienbewertung funktioniert, welche Faktoren den Wert bestimmen und worin sich eine schnelle Online-Schätzung, eine persönliche Bewertung und ein förmliches Verkehrswertgutachten unterscheiden. Als Arm der Wolfgang Richter GmbH begleiten wir Eigentümerinnen und Eigentümer in Düsseldorf und Nordrhein-Westfalen seit über sechs Jahrzehnten mit Ruhe, Sachverstand und einem klaren Blick für das, was zählt.

Was bedeutet Immobilienbewertung eigentlich?

Ziel einer Immobilienbewertung ist es, den Verkehrswert einer Immobilie zu ermitteln, auch Marktwert genannt. Was darunter zu verstehen ist, regelt das Gesetz präzise. Nach §194 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Verkehrswert durch den Preis bestimmt, der zum Bewertungszeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks zu erzielen wäre, und zwar ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse.

Verkehrswert ist also der nüchterne, am Markt erzielbare Preis unter normalen Bedingungen, nicht der Wunschpreis und nicht der Liebhaberpreis. Die Grundsätze, nach denen dieser Wert ermittelt wird, stehen in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), die seit dem 1. Januar 2022 in ihrer Fassung von 2021 gilt. Sie ist die bundesweit einheitliche Grundlage für eine seriöse Wertermittlung und das Fundament jeder fundierten Bewertung.

Die drei Verfahren nach ImmoWertV: Vergleich, Ertrag, Sachwert

Die ImmoWertV kennt drei normierte Wertermittlungsverfahren. Welches zum Einsatz kommt, hängt vor allem von der Art der Immobilie und von der verfügbaren Datenlage ab. Häufig werden auch mehrere Verfahren kombiniert, um das Ergebnis abzusichern.

  • Vergleichswertverfahren (§§24 bis 26 ImmoWertV): Der Wert wird aus den Kaufpreisen ausreichend vieler vergleichbarer Objekte abgeleitet. Es ist das marktnaheste Verfahren und kommt typischerweise bei Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern und unbebauten Grundstücken zum Einsatz, also dort, wo genügend ähnliche Verkäufe vorliegen.
  • Ertragswertverfahren (§§27 bis 34 ImmoWertV): Hier zählt der nachhaltig erzielbare Ertrag. Der Wert leitet sich aus den marktüblichen Mieteinnahmen ab, vermindert um die Bewirtschaftungskosten. Es ist der Maßstab für vermietete Objekte und Kapitalanlagen, etwa Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte oder gewerbliche Immobilien.
  • Sachwertverfahren (§§35 bis 39 ImmoWertV): Der Wert setzt sich aus dem Bodenwert und dem Wert der baulichen Anlagen zusammen, anschließend an das Marktniveau angepasst. Es greift vor allem bei eigengenutzten Häusern, wenn zu wenige Vergleichsfälle vorliegen oder der Ertrag nicht im Vordergrund steht.

Welches Verfahren passt, ist keine Geschmacksfrage, sondern ergibt sich aus dem Objekt und dem Markt. Genau diese Einordnung ist der erste Schritt jeder seriösen Bewertung.

Welche Faktoren den Wert wirklich bestimmen

Unabhängig vom Verfahren fließen in den Wert immer dieselben Eigenschaften ein, die das Gesetz als rechtliche Gegebenheiten und tatsächliche Eigenschaften zusammenfasst. Im Kern sind das diese Faktoren:

  • Lage: der mit Abstand wichtigste Hebel. Die Makrolage beschreibt Stadt und Region mit Wirtschaftskraft, Arbeitsmarkt und Nachfrage. Die Mikrolage meint Straße, Quartier und Umfeld, also Ruhe, Grün, Anbindung und Image. In Düsseldorf können zwei Objekte derselben Größe allein wegen der Mikrolage spürbar unterschiedlich bewertet werden.
  • Zustand und Baujahr: Bausubstanz, Modernisierungsstand und Sanierungsbedarf wirken über die Restnutzungsdauer direkt auf den Wert. Ein gepflegtes, modernisiertes Objekt erzielt einen anderen Preis als ein vergleichbares mit Renovierungsstau.
  • Wohnfläche und Grundstücksgröße: Sie sind Grundlage der Preisbildung. Die Grundstücksfläche geht über den Bodenwert ein, die Wohnfläche prägt Vergleichs- und Ertragsbetrachtung.
  • Energetischer Standard: Dämmung, Heizung, Fenster und der Energieausweis sind zu einem echten Werttreiber geworden, weil Käufer Energiekosten und Sanierungsaufwand einpreisen.
  • Ausstattung: Qualität von Bädern, Böden, Fenstern und Technik beeinflusst sowohl die Herstellungskosten im Sachwertverfahren als auch die erzielbaren Preise und Mieten.

In der Summe ergibt sich aus diesen Faktoren der Marktwert. Keiner steht für sich allein, sie wirken zusammen.

Amtliche Daten als Fundament: Bodenrichtwert, BORIS NRW und Gutachterausschüsse

Eine belastbare Bewertung stützt sich nicht auf Schätzung, sondern auf reale Daten. In Nordrhein-Westfalen liefern diese die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Sie führen nach §193 BauGB eine Kaufpreissammlung, in der alle notariell beurkundeten Kaufverträge erfasst werden, und leiten daraus Marktdaten ab. Aus dieser Datenbasis stammen die Vergleichspreise, ohne die ein Vergleichswertverfahren nicht möglich wäre.

Aus derselben Quelle entsteht der Bodenrichtwert nach §196 BauGB, also der durchschnittliche Lagewert des Bodens je Quadratmeter für eine bestimmte Zone. In NRW lässt er sich kostenfrei über das amtliche Portal BORIS NRW einsehen. Der Bodenrichtwert ist ein wertvoller Ausgangspunkt, vor allem für den Bodenwert im Sach- und Ertragswertverfahren. Wichtig bleibt: Er bildet nur den Boden ab, nicht das Gebäude darauf. Für eine Plausibilitätsprüfung ist er hervorragend geeignet, eine vollständige Bewertung ersetzt er nicht.

Online-Bewertung, persönliche Bewertung, Verkehrswertgutachten

Der Begriff Immobilienbewertung umfasst drei sehr unterschiedliche Dinge. Es lohnt sich, sie sauber auseinanderzuhalten.

Die Online-Bewertung liefert auf Basis weniger Eckdaten und statistischer Modelle einen Schätzwert in Sekunden. Sie ist eine grobe Orientierung, mehr nicht. Den tatsächlichen Zustand, die genaue Mikrolage, die Ausstattung oder versteckte Mängel kann ein Algorithmus nicht erfassen. Als erster Anhaltspunkt ist das in Ordnung, als Grundlage für eine Preisvorstellung ist es zu unscharf.

Die persönliche Bewertung beruht auf der Besichtigung vor Ort und der Kenntnis des örtlichen Marktes. Sie bezieht Zustand, Ausstattung, Mikrolage und aktuelle Nachfrage ein und stützt sich auf reale Vergleichsdaten. Für die meisten Eigentümer, die ihren Wert realistisch einordnen oder einen Verkauf vorbereiten möchten, ist sie die passende, fundierte Grundlage.

Das Verkehrswertgutachten ist die formellste Stufe. Es wird von qualifizierten Sachverständigen streng nach §194 BauGB und ImmoWertV erstellt, dokumentiert Methode, Datenquellen und Herleitung und enthält Anlagen wie Lageplan, Grundrisse und Fotos. Es ist aufwendiger und kostenpflichtig, dafür belastbar gegenüber Gerichten und Behörden.

Wann ein Verkehrswertgutachten sinnvoll oder nötig ist

Für eine normale Verkaufsvorbereitung braucht es kein förmliches Gutachten. Es gibt aber Situationen, in denen ein belastbares Verkehrswertgutachten sinnvoll oder sogar erforderlich ist, weil Behörden und Gerichte nur ein qualifiziertes Dokument akzeptieren:

  • Erbschaft und Schenkung: Das Finanzamt setzt zunächst einen typisierten Grundbesitzwert an. Liegt der tatsächliche Marktwert niedriger, lässt sich nach §198 Bewertungsgesetz (BewG) ein niedrigerer gemeiner Wert durch ein Verkehrswertgutachten nachweisen, was die Steuerlast spürbar senken kann.
  • Scheidung und Zugewinnausgleich: Für die Vermögensauseinandersetzung wird ein nachvollziehbarer, neutraler Wert benötigt. Eine schnelle Schätzung reicht hier in der Regel nicht.
  • Gerichtliche Verfahren: Bei Teilungsversteigerung oder Streit unter Miterben bestellt das Gericht meist einen Sachverständigen, der ein Gutachten nach §194 BauGB erstellt.
  • Finanzamt allgemein: Immer dann, wenn ein Wert gegenüber einer Behörde belegt werden muss, schafft ein förmliches Gutachten die nötige Verlässlichkeit.

In all diesen Fällen geht es um Beweiskraft. Für die Frage, was Ihre Immobilie am Markt erzielen kann, ist dagegen meist eine fundierte persönliche Bewertung der richtige und schnellere Weg.

So gehen Sie als Eigentümer am besten vor

Eine erste eigene Orientierung gelingt mit wenigen Schritten: Rufen Sie den Bodenrichtwert für Ihre Lage über BORIS NRW ab, ziehen Sie den Grundstücksmarktbericht Ihres Gutachterausschusses heran und achten Sie bei Vergleichen stets auf tatsächlich erzielte Kaufpreise, nicht auf Angebotspreise aus Inseraten. Eine Online-Schätzung kann das grob abrunden, sollte aber als das verstanden werden, was sie ist, nämlich eine ungefähre Hausnummer.

Was Ihre Immobilie heute konkret wert ist, lässt sich am verlässlichsten durch eine fundierte, datengestützte Erst-Bewertung beantworten. Diese erhalten Sie bei uns kostenlos und unverbindlich. Als Arm der Wolfgang Richter GmbH sind wir seit über sechs Jahrzehnten im Düsseldorfer und nordrhein-westfälischen Markt zu Hause und kennen die örtlichen Besonderheiten aus täglicher Praxis. Über die Jahre ist ein gewachsenes Netzwerk mit mehr als 20.000 Kontakten entstanden, das uns hilft, Marktbewegungen früh und realistisch einzuordnen. Auf Wunsch lässt sich eine Immobilie auch vertraulich abseits der großen Portale ansprechen, diskret und zielgerichtet. Wir erklären Ihnen jeden Schritt in Ruhe und stehen verlässlich an Ihrer Seite.

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Häufige Fragen

Was kostet eine Immobilienbewertung?

Das hängt von der Art der Bewertung ab. Eine schnelle Online-Schätzung ist meist kostenlos, liefert aber nur eine grobe Orientierung. Ein förmliches Verkehrswertgutachten durch qualifizierte Sachverständige ist aufwendig und kostenpflichtig. Eine fundierte, datengestützte Erst-Bewertung Ihrer Immobilie erhalten Sie bei uns kostenlos und unverbindlich.

Welche Verfahren gibt es zur Immobilienbewertung?

Die ImmoWertV kennt drei normierte Verfahren. Das Vergleichswertverfahren leitet den Wert aus Kaufpreisen ähnlicher Objekte ab und eignet sich vor allem für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser. Das Ertragswertverfahren orientiert sich an den erzielbaren Mieteinnahmen und passt für vermietete Objekte und Kapitalanlagen. Das Sachwertverfahren setzt sich aus Bodenwert und Gebäudewert zusammen und kommt oft bei eigengenutzten Häusern zum Tragen.

Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert und Marktwert?

Es gibt keinen. Verkehrswert und Marktwert bezeichnen dasselbe. Nach §194 BauGB ist es der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach Lage, Beschaffenheit und tatsächlichen Eigenschaften der Immobilie zu erzielen wäre, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse.

Wie genau ist eine Online-Immobilienbewertung?

Eine Online-Bewertung berechnet aus wenigen Eckdaten und statistischen Modellen einen Schätzwert. Sie ist eine grobe Orientierung und kann den tatsächlichen Zustand, die genaue Mikrolage, die Ausstattung oder Mängel nicht erfassen. Für eine belastbare Einordnung empfiehlt sich eine persönliche Bewertung vor Ort mit realen Vergleichsdaten.

Wann brauche ich ein Verkehrswertgutachten?

Ein förmliches Verkehrswertgutachten ist vor allem dann nötig, wenn ein Wert gegenüber Gericht oder Behörde belegt werden muss, etwa bei Erbschaft, Schenkung, Scheidung oder vor dem Finanzamt. Bei Erbschaft und Schenkung lässt sich damit nach §198 BewG ein niedrigerer gemeiner Wert nachweisen. Für eine reine Verkaufsvorbereitung genügt in der Regel eine fundierte persönliche Bewertung.

Welche Faktoren beeinflussen den Wert meiner Immobilie am stärksten?

An erster Stelle steht die Lage, sowohl die Makrolage von Stadt und Region als auch die Mikrolage des unmittelbaren Umfelds. Hinzu kommen Zustand und Baujahr, Wohnfläche und Grundstücksgröße, der energetische Standard und die Ausstattung. Diese Faktoren wirken zusammen und ergeben in der Summe den Marktwert.

Was ist Ihre Immobilie heute wirklich wert?

Statt sich auf grobe Online-Schätzungen zu verlassen, erhalten Sie bei uns eine fundierte, datengestützte Erst-Bewertung Ihrer Immobilie in Düsseldorf oder NRW, kostenlos und ohne Verpflichtung. Als Arm der Wolfgang Richter GmbH begleiten wir Eigentümer seit über sechs Jahrzehnten und ordnen den Markt für Sie verlässlich ein. Nehmen Sie Kontakt mit Richter Immobilien-Transaktionen auf, wir nehmen uns in Ruhe Zeit für Ihre Fragen.

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