Ein Haus ohne Makler zu verkaufen ist in Deutschland jederzeit möglich und kann die Maklerprovision sparen. Der Privatverkauf bedeutet aber auch, dass Sie alle Aufgaben selbst übernehmen: Wertermittlung, Unterlagen, Exposé, Vermarktung, Besichtigungen, Verhandlung und die Vorbereitung des Notartermins. Dieser Ratgeber zeigt ehrlich, wie ein Privatverkauf abläuft, welche Pflichten und Risiken Sie kennen sollten und wann sich professionelle Unterstützung lohnt. Damit treffen Sie eine fundierte Entscheidung, ob Sie selbst verkaufen oder Hilfe hinzuziehen.
Privatverkauf Schritt für Schritt: der Ablauf im Überblick
Ein Hausverkauf ohne Makler folgt im Kern denselben Schritten wie jeder Immobilienverkauf. Wer strukturiert vorgeht, behält den Überblick und vermeidet Verzögerungen.
- Marktwert ermitteln: realistischen Angebotspreis auf Basis von Vergleichsobjekten und örtlichen Bodenrichtwerten festlegen.
- Unterlagen zusammenstellen: Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse und weitere Dokumente beschaffen.
- Exposé erstellen: aussagekräftige Beschreibung, gute Fotos, vollständige und korrekte Angaben.
- Vermarktung: Inserate auf Immobilienportalen, in regionalen Medien und im eigenen Umfeld.
- Besichtigungen: Anfragen vorqualifizieren, Termine organisieren, Interessenten durch das Haus führen.
- Verhandlung: Preis und Konditionen klären, Bonität und Finanzierung des Käufers prüfen.
- Notartermin: Der Kaufvertrag wird vom Notar entworfen und beurkundet; danach folgen Eigentumsumschreibung und Übergabe.
Planen Sie ausreichend Zeit ein. Allein die Beschaffung mancher Unterlagen, etwa bei Behörden und Ämtern, kann mehrere Wochen dauern. In gefragten Lagen wie Düsseldorf und im Rheinland kann die reine Vermarktung dafür vergleichsweise zügig gehen, während die formale Abwicklung über den Notar ihren festen Rahmen behält.
Den richtigen Wert ermitteln
Die Preisfindung ist die wichtigste und zugleich schwierigste Aufgabe im Privatverkauf. Ein zu hoher Preis führt dazu, dass die Immobilie lange am Markt steht und am Ende oft unter Wert verkauft wird. Ein zu niedriger Preis verschenkt bares Geld. Beides lässt sich vermeiden, wenn Sie sich an nachvollziehbaren Daten orientieren.
In der Immobilienbewertung sind drei Verfahren üblich:
- Vergleichswertverfahren: orientiert sich an tatsächlich erzielten Kaufpreisen ähnlicher Objekte. Es eignet sich besonders, wenn genügend Vergleichsdaten vorliegen, etwa bei Eigentumswohnungen und Reihenhäusern.
- Sachwertverfahren: häufig bei eigengenutzten Einfamilienhäusern. Es bewertet vereinfacht den Bodenwert plus die Herstellungskosten des Gebäudes abzüglich Alterung.
- Ertragswertverfahren: vor allem bei vermieteten oder renditeorientierten Objekten, da es auf die nachhaltig erzielbaren Mieterträge abstellt.
Wichtige Orientierung bietet der Bodenrichtwert, den die Gutachterausschüsse der Kommunen ermitteln. Für NRW sind diese Werte über das Portal BORIS.NRW einsehbar. Wer ganz sicher gehen will, kann ein qualifiziertes Wertgutachten beauftragen oder eine professionelle Bewertung einholen, statt sich allein auf automatische Online-Rechner zu verlassen.
Benötigte Unterlagen für den Hausverkauf
Vollständige und korrekte Unterlagen schaffen Vertrauen, beschleunigen den Verkauf und sind für die Finanzierung des Käufers sowie für den Notar unverzichtbar. Sammeln Sie diese frühzeitig, da die Beschaffung Zeit kostet.
- Aktueller Grundbuchauszug: dokumentiert Eigentum sowie eingetragene Rechte und Lasten.
- Flurkarte oder Lageplan: stellt Grundstücksgrenzen und Lage dar.
- Baupläne und Grundrisse: wichtig für die Objektbeschreibung und die Prüfung durch Interessenten.
- Wohnflächenberechnung: damit die angegebene Wohnfläche nachvollziehbar und unstrittig ist.
- Energieausweis: beim Verkauf gesetzlich vorgeschrieben (siehe nächster Abschnitt).
- Bei Eigentumswohnungen zusätzlich: Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan und Nachweis der Instandhaltungsrücklage.
In der Praxis hilfreich sind außerdem Nachweise über Modernisierungen und Reparaturen, eine Aufstellung der laufenden Nebenkosten sowie Versicherungsnachweise. Diese Dokumente sind nicht in jedem Fall gesetzlich zwingend, erhöhen aber die Transparenz und beugen späteren Rückfragen vor.
Pflichten und Recht: Energieausweis und Notar
Beim Privatverkauf gelten dieselben gesetzlichen Pflichten wie beim Verkauf über einen Makler. Zwei Punkte sind besonders wichtig.
Energieausweis (Gebäudeenergiegesetz, GEG): Beim Verkauf eines Wohngebäudes ist ein gültiger Energieausweis Pflicht. Nach § 80 GEG müssen Sie ihn Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen und nach Abschluss des Kaufvertrags an den Käufer übergeben. Schon in der Immobilienanzeige in kommerziellen Medien sind nach § 87 GEG Pflichtangaben zu machen, sofern ein Ausweis vorliegt: Art des Ausweises (Bedarf oder Verbrauch), Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch, wesentlicher Energieträger der Heizung, Baujahr des Wohngebäudes und die Energieeffizienzklasse. Ein Energieausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig. Verstöße können nach § 108 GEG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Notarielle Beurkundung (§ 311b BGB): Ein Kaufvertrag über ein Grundstück oder Haus ist nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird. Ein privatschriftlicher Vertrag oder ein Handschlag genügen nicht. In der Regel entwirft der Notar den Vertrag auf Basis Ihrer Angaben; vereinbaren Sie deshalb Preis, Inventar, Übergabetermin und Haftungsregelungen vorab eindeutig und prüfen Sie den Entwurf sorgfältig. Die Notar- und Grundbuchkosten sowie die Grunderwerbsteuer trägt üblicherweise der Käufer; in NRW beträgt die Grunderwerbsteuer derzeit 6,5 Prozent des Kaufpreises.
Vermarktung, Besichtigung und Verhandlung
Exposé und Vermarktung: Ein gutes Exposé enthält aussagekräftige, bei Tageslicht aufgenommene Fotos, klare Grundrisse und eine ehrliche Beschreibung mit allen Pflichtangaben. Achten Sie darauf, dass Wohnfläche, Baujahr und Energiekennwerte korrekt sind, denn fehlerhafte Angaben können später als zugesicherte Eigenschaft gewertet werden und zu Haftungsansprüchen führen. Für die Reichweite sind die großen Immobilienportale, regionale Medien und Ihr persönliches Umfeld wichtig.
Besichtigungen: Qualifizieren Sie Anfragen vor und berücksichtigen Sie nur Interessenten mit vollständigen Kontaktdaten. Räumen Sie Wertsachen und sensible Dokumente weg, führen Sie Besichtigungen möglichst tagsüber und nicht allein durch und vermeiden Sie unbegleitete Rundgänge. Bereiten Sie Unterlagen wie Grundrisse und Energieausweis bereit und sprechen Sie bekannte Mängel offen an.
Verhandlung und Bonität: Legen Sie vorab eine Preisuntergrenze und Ihre Argumente fest, etwa Vergleichspreise, Modernisierungen und den energetischen Zustand. Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Zusagen zur Finanzierung. Bitten Sie ernsthafte Käufer um eine Finanzierungsbestätigung der Bank, bevor Sie einen Notartermin festlegen. So vermeiden Sie, dass ein Verkauf kurz vor dem Abschluss an einer ungesicherten Finanzierung scheitert.
Vor- und Nachteile sowie typische Fehler und Risiken
Ein Privatverkauf hat klare Stärken, aber auch Schwächen. Eine faire Abwägung hilft Ihnen bei der Entscheidung.
Vorteile:
- Sie sparen die anteilige Maklerprovision. Bei Verkäufen von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher gilt seit Dezember 2020 eine gesetzliche Teilung der Provision (§ 656c und § 656d BGB); wer ganz ohne Makler verkauft, vermeidet die Courtage vollständig.
- Sie behalten die volle Kontrolle über Preisstrategie, Termine und die Auswahl des Käufers.
- Sie haben direkten Kontakt zu den Interessenten.
Nachteile und typische Risiken:
- Fehlbewertung: Ein falsch angesetzter Preis ist der häufigste und teuerste Fehler, in beide Richtungen.
- Geringere Reichweite: Privatverkäufer nutzen oft nur ein oder zwei Kanäle und erreichen damit weniger passende Interessenten.
- Zeit- und Nervenaufwand: Vorbereitung, Kommunikation, Besichtigungen und Verhandlungen können in der Vermarktungsphase fast einem Vollzeitjob entsprechen.
- Rechtliche Fallstricke: Auch bei vereinbartem Haftungsausschluss greift dieser nicht, wenn Mängel arglistig verschwiegen werden. Bekannte wesentliche Mängel müssen offengelegt werden.
- Sicherheit und Bonität: Fremde im Haus und Käufer ohne gesicherte Finanzierung sind reale Risiken, die sich mit Vorsicht und Nachweisen begrenzen lassen.
Wann sich professionelle Unterstützung lohnt
Ein Privatverkauf kann sich besonders dann lohnen, wenn bereits ein konkreter, solvent finanzierter Käufer feststeht, kein Zeitdruck besteht und Sie sich gründlich einarbeiten oder einzelne Leistungen wie Bewertung und Vertragsprüfung gezielt einkaufen. Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Verkauf ohne Makler möglich ist, rät aber zu sorgfältiger Vorbereitung.
Professionelle Unterstützung lohnt sich typischerweise, wenn Tempo, ein guter Verkaufspreis und Sicherheit wichtig sind, wenn noch kein Käufer gefunden ist, bei komplexen Konstellationen wie Erbengemeinschaft, Scheidung oder vermieteten Objekten sowie dann, wenn Ihnen Zeit oder Erfahrung fehlen.
Genau hier kann Richter Immobilien-Transaktionen aus Düsseldorf eine diskrete, professionelle Alternative sein. Als Teil der seit über 60 Jahren etablierten Wolfgang Richter GmbH unterstützen wir Eigentümer in Düsseldorf und NRW bei realistischer Bewertung, zielgerichteter Ansprache aus einem über Jahrzehnte gewachsenen Netzwerk mit mehr als 20.000 Kontakten und einer sorgfältigen Abwicklung bis zum Notar. Auf Wunsch ist auch eine vertrauliche Vermarktung abseits öffentlicher Portale möglich. Ob Sie selbst verkaufen oder Unterstützung wünschen, bleibt Ihre Entscheidung; ein unverbindliches Gespräch hilft Ihnen, den für Sie passenden Weg zu finden.